Die Flüsse und Seen beginnen zuzufrieren oder sind bereits mit einer Eisschicht bedeckt. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Eisflächen auf den Seen und Flüssen nicht zu betreten. Das Eis ist nicht dick genug, um ein gefahrloses Betreten zu ermöglichen.
Das Eis kann an verschiedenen Stellen eines Gewässers recht unterschiedliche Stärken aufweisen. Ursachen dafür sind unter anderem:
- Bodenwärme
- Strömungen
- Zuflüsse warmer Industriegewässer
- Gasbläschen aus schlammigem Grund
- dünn überfrorene Fischereilöcher
- Einbruchstellen
- Eisrisse
Was tun, wenn es dennoch zu einem Eiseinbruch kommt?
Die größte Gefahr für eine im Eis eingebrochene Person ist eine starke Unterkühlung und die damit verbundene Abnahme der Kräfte und des Reaktionsvermögens. Zusammen mit dem Abtrieb schwerer Winterkleidung führt dies schon in wenigen Minuten zum Ertrinken.
Daher ist neben einer schnellen Selbst- oder Fremdrettung unter anderem auch der sofortige Notruf unter der Nummer 112 lebensrettend, damit besonders geschulte und ausgestattete Rettungsspezialisten von Feuerwehr und DLRG sofort zum Einsatz kommen können.
Selbstrettung:
Eine Selbstrettung aus winterlichen Gewässern muss innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden. Bereits wenige Minuten, nachdem die verunglückte Person ins Wasser geraten ist, werden seine Glieder durch die Kälte so steif, dass alle Versuche einer Selbstrettung scheitern werden. Da die unmittelbare Berührung mit dem eiskalten Wasser starke Schmerzen verursacht, müssen alle geistigen und körperlichen Kräfte mobilisiert werden, um eine Panik zu vermeiden und möglichst schnell das eiskalte Wasser verlassen zu können.
Je nach Beschaffenheit des Eises bieten sich zwei Möglichkeiten an:
- Ist das Eis halbwegs tragfähig, versuchen Sie sich flach auf das Eis zu schieben und kriechen Sie dann über das Eis zum Ufer.
- Reicht die Stabilität des Eises nicht aus, versuchen Sie das Eis mit den Fäusten oder den Ellbogen stückweise zu zerbrechen und bahnen Sie sich so einen Weg zum Ufer oder zu tragfähigerem Eis.
Fremdrettung:
- Der Verunglückte schwimmt an der Einbruchstelle im Wasser:
Hierbei stellt das nicht mehr genügend tragfähige Eis für die Helfer eine erhebliche Gefahr dar. Die eingebrochene Person kann sich wegen der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der Oberfläche halten, daher ist höchste Eile geboten.
Sofern es möglich ist, wird die Rettung von Land aus durchgeführt. Der Retter reicht, schiebt oder wirft der verunglückten Person Hilfsmittel wie Bretter, Stangen, Leitern, Gartentische oder -bänke aus Holz, Türen, Leinen, Teile von Holzzäunen, Äste oder auch Strauchwerk zu. Gelingt es der verunglückten Person nicht, selbst freizukommen, so muss der Retter ihr auf dem Eis zu Hilfe kommen. Hierbei darf sich der Helfer der Einbruchstelle nie stehend nähern. Man schiebt sich vielmehr liegend, möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor. Von großem Vorteil ist es, wenn die Rettungsperson sich auf einer großflächigen Unterlage (Türe, breites Brett) liegend an die eingebrochene Person heran schiebt. Sind mehrere Retter an der Unfallstelle, so sollte die ersten Retter möglichst mit einer Leine gesichert werden.
Hat sich der Retter der Einbruchstelle genügend genähert, schiebt man vorhandene Hilfsmittel wie Bretter, Leitern oder ähnliches über die Einbruchstelle, um die Tragfähigkeit des Eises zu erhöhen und um der eingebrochenen Person die Möglichkeit zu geben, sich selbst daran herauszuziehen. - Rettung von unter das Eis Geratenen in stehenden und fließenden Gewässern:
Hier werden speziell geschulte Einsatztaucher benötigt. Daher ist nur ein sofortiger Notruf möglicherweise lebensrettend.
Bitte beachten Sie, dass immer ein Notruf unter 112 abgesetzt werden sollte, wenn eine Person ins Eis eingebrochen ist. Auch wenn die Person glücklicher Weise schnell wieder gerettet werden konnte, ist eine medizinische Untersuchung angezeigt. Daher verständigen Sie im Zweifel immer die Rettungsleitstelle unter der einheitlichen Notrufnummer: 112 (auch vom Handy kostenlos und vorwahlfrei!).