Weitere Öffnungsschritte ab 31. Mai

Die Landesregierung hat weitere Öffnungsschritte beschlossen, über die Sie in einer Pressemitteilung informierte. Dafür wurde die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. Weitere Lockerungen sind ebenfalls angekündigt. Grundlage ist immer die sogenannte 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen, dass heißt, wie viele Neuinfektionen es in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner*innen gab. Die tagesaktuellen Zahlen finden Sie auf dem Dashboard des Landes Brandenburg.

Auszüge aus der Pressemitteilung:
"Wichtige Entscheidungen zu Kita und Schule: Ab 31. Mai gehen die Grundschulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 wieder komplett in Präsenzunterricht. Am 7. Juni folgen die weiterführenden Schulen unter dieser Bedingung. [...] Zugleich vereinbarte das Kabinett, am kommenden Dienstag weitere Öffnungsschritte zu beschließen. Diese sollen sukzessive ab 3.Juni gelten und beispielsweise Tourismus, Kultur und Sport betreffen. Zu den Details sind noch Gespräche mit Vertretern betroffener Bereiche sowie den Landrätinnen, Landräten und Oberbürgermeistern vorgesehen.
Voraussetzung für den vollständigen Präsenzunterricht ab 31. Mai beziehungsweise 7. Juni ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt. Der Umstieg vom Wechsel- zum Präsenzunterricht erfolgt nach entsprechender Veröffentlichung durch die betreffenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte zum darauffolgenden Montag. Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet (einschließlich Betreuung in den Sommerferien). Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Die Öffnung der Kitas ist an keine zusätzliche Inzidenzgrenze gebunden. [...]
Nach heutigem Stand würde die Regelung (50-er Grenze) für die Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmerk sowie Prignitz und die kreisfreien Stadt Potsdam gelten. [...]

Ab Donnerstag, 3. Juni:

  • Einzelhandel ist wieder ohne Terminbuchung möglich
  • Kontaktsport im Freien ist ohne Personenbeschränkung möglich (bisher Begrenzung auf 10);
  • Hinweis: kontaktfreier Sport innen – z. B. Fitnessstudios – ist durch die bisherige Verordnung bereits ab 1. Juni erlaubt
  • Freibäder öffnen
  • Schulsport wird wieder uneingeschränkt möglich und Schulschwimmen kann wieder in vollen Zügen starten
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in Innenräumen mit bis zu 200 Gästen erlaubt
  • Kino, Theater, Konzerte unter noch festzulegenden Hygieneauflagen
  • Innengastronomie wieder möglich mit bis zu zwei Haushalten an einem Tisch
  • touristische Angebote wie Schiffstouren können Innengastronomie nutzen
  • Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen können geöffnet werden
  • Kontaktsport ist in Räumen bis 30 Personen möglich
  • Indoorspielplätze können öffnen
  • keine Personengrenzen bei sonstigen Bildungs-, Fort-, Weiterbildungseinrichtungen
  • private Feiern sind mit einer noch festzulegenden Personenobergrenze möglich


Ab Freitag, 11. Juni:

  • Hotels und Pensionen können öffnen (keine Auslastungseinschränkung); der Umfang der Nutzung von Wellnessbereichen, Dampfädern etc. ist noch im Einzelnen festzulegen
  • Thermen, Solarien, Schwimmhallen und Spaßbäder können wieder Gäste empfangen; das gilt damit z. B. auch für Tropical Island
  • Messen, Jahrmärkte etc. können wieder durchgeführt werden